Mit meiner Kanzlei in der Nürnberger Südstadt stehe ich Ihnen in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten als Ihr durchsetzungsstarker Partner in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts sowie im Bereich des allgemeinen und besonderen Zivilrechts mit Fachkompetenz, Verhandlungsgeschick und Empathie zur Seite.
Liebe Ratsuchende, lieber Ratsuchender,
ich freue mich sehr, dass Sie den Weg zum Internetauftritt meiner Kanzlei gefunden haben und heiße Sie hiermit herzlich willkommen.
Als Rechtsanwalt verstehe ich mich als Dienstleister, welcher dem Wohle Ihrer Interessen verpflichtet ist. Aus diesem Grunde stehen Ihre Wünsche und Anliegen im Mittelpunkt meiner Aufmerksamkeit.
Sie sehen sich in Ihrem beruflichen oder privaten Alltag ungelösten Konflikten ausgesetzt? Oder Sie benötigen als mittelständisches Unternehmen, Freiberufler oder Kleingewerbetreibender Unterstützung bei der Anbahnung und Durchführung Ihrer Vertragsbeziehungen? Dann haben Sie in mir eine kompetente und durchsetzungsstarke Unterstützung gefunden.
Zu Ihren Gunsten setze ich dabei auf eine Mischung zwischen vertiefter Kenntnis im arbeitsrechtlichen Bereich und breitem Fachwissen und Erfahrungsschatz auf dem gesamten Gebiet des Zivilrechts.
Der Markt der Rechtsdienstleistungen setzt in den letzten Jahren verstärkt auf eine immer konsequentere Spezialisierung. Hierdurch kann in den jeweiligen Bereichen zwar mit vertieften Kenntnissen aufgewartet werden, andererseits verliert der Bearbeiter auf diese Weise leicht den Blick für das große Ganze und die insoweit bestehenden Zusammenhänge. Ich habe mich daher dazu entschlossen, einen Mittelweg zu beschreiten.
Schwerpunktmäßig unterstütze ich Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Diesem Gebiet habe ich mich nicht nur während meiner Ausbildung und beruflichen Laufbahn stets im Besonderen zugewandt; auch die Mehrzahl der von mir betreuten Mandate geben mir die Gelegenheit, mich intensiv mit dieser für mich besonders interessanten Materie zu beschäftigen. Meine besonderen Kenntnisse habe ich dabei durch die erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht weiter vertieft und halte mein diesbezügliches Fachwissen durch den jährlichen Besuch einer Reihe verschiedener Fortbildungsveranstaltungen stets präsent und aktuell.
Darüber hinaus sehe ich mich als zuverlässigen Partner, der Ihnen bei der Bewältigung sämtlicher auftauchender rechtlicher Schwierigkeiten sowohl in privaten als auch in geschäftlichen Angelegenheiten mit Sachverstand, Durchsetzungskraft und Einfühlungsvermögen zur Seite steht.
Meine generalistische Ausbildung einerseits sowie die im Laufe meines beruflichen Werdegangs in den verschiedensten Bereichen gesammelte Berufserfahrung andererseits erlauben es mir, Ihnen eine kompetente und umfassende rechtliche Betreuung in sämtlichen Bereichen des Zivilrechts zukommen zu lassen, die neben dem konkreten Rechtsproblem stets auch Ihre Gesamtsituation im Auge hat. Hierdurch bin ich in der Lage, die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen stets unmittelbar an Ihren tatsächlichen Bedürfnissen auszurichten. Dabei kommen Ihnen meine vertieften Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, insbesondere im Arbeitsrecht sowie im Erb-, Wirtschafts-, Verbraucher- und Versicherungsrecht, besonders zu Gute.
Schließlich bilden ein vertrauensvoller persönlicher Kontakt sowie eine flexible Erreichbarkeit und die damit verbundene Möglichkeit des jederzeitigen intensiven Austauschs aus meiner Sicht die Basis einer für beide Seiten erfolgreichen Mandatsbeziehung. Unter dieser Prämisse können Sie mich jederzeit gerne telefonisch erreichen, um Besprechungstermine im Regelfall kurzfristig, flexibel und unter besonderer Beachtung Ihrer zeitlichen Möglichkeiten sowie der Dringlichkeit Ihres Anliegens zu vereinbaren.
Sichern Sie sich Ihren Termin. Ich freue mich darauf, Sie von meinem Verhandlungsgeschick, meiner Durchsetzungskraft sowie meiner zielstrebigen und ergebnisorientierten Arbeitsweise zum Wohle Ihrer Interessen überzeugen zu dürfen.
Mit besten Grüßen
Thomas SeeRechtsanwalt
RA THOMAS SEE
Es erwartet Sie ein offener, stets positiv eingestellter Mensch mit besonderem Einfühlungsvermögen und großer Freude an der gemeinsamen Lösung Ihres Anliegens.
Während meiner juristischen Ausbildung weckten verschiedene Rechtsbereiche mein besonderes Interesse. So wählte ich im Schwerpunktbereich meines Studiums das Wirtschaftsrecht und beschäftigte mich darüber hinaus im Besonderen mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Daneben widmete ich mich frühzeitig verbraucherschutzrechtlichen Themen, um gewissermaßen die andere Seite wirtschaftlicher Teilhabe zu beleuchten und so auf dem mir besonders am Herzen liegenden Gebiet der gemeinnützigen und sinnstiftenden Betätigung weitere Erfahrungen zu sammeln.
Nachdem ich mein Studium erfolgreich mit einem Prädikatsexamen in der Staatsnote abschließen konnte, absolvierte ich im Anschluss an das ebenso erfolgreich abgeschlossene Referendariat einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht. Mein besonderes Fachwissen in diesem Rechtsbereich konnte ich im Rahmen der insofern abzulegenden Prüfungen erfolgreich nachweisen.
Als Mensch, dem es frühzeitig ein wichtiges Anliegen war, auf eigenen Beinen zu stehen und finanziell unabhängig zu sein, sammelte ich zudem bereits bis zum Abschluss meines Studiums bei ca. 20 verschiedenen Arbeitgebern umfangreiche berufliche Erfahrungen in verschiedensten Branchen, von der Autoindustrie über die Gastronomie bis hin zum Bereich der Rechtsdienstleistungen.
Bereits weit vor Beginn meiner juristischen Ausbildung erkannte ich darüber hinaus, dass mir das Arbeiten mit und insbesondere zu Gunsten der Interessen anderer Menschen eine besondere Erfüllung verschafft. Daher begann ich schon früh, mich im Rahmen der Mitgliedschaft in verschiedenen Sportvereinen, einer Schiedsrichtertätigkeit und durch die Übernahme von ehrenamtlichen Vorstandsämtern auf Vereinsebene zu engagieren. Mit Beginn meines Studiums betätigte ich mich zudem im Vorstand einer hochschulpolitischen Vereinigung, der Fachschaft der juristischen Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg sowie in der Studierendenvertretung der Universität.
Infolge dieser zahlreichen Betätigungen, sowohl zu Gunsten des eigenen, insbesondere aber auch des gesamtgesellschaftlichen Vorankommens, konnte ich mannigfaltige Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bereichen sammeln. Auf diese kann ich bei meiner täglichen Arbeit zur Ihren Gunsten jederzeit zurückgreifen und sehe mich daher in der Lage, Ihre Interessen mit dem notwendigen Blick für das große Ganze zu Ihrem größtmöglichen Vorteil zu verfolgen.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ihr Thomas See
Ich möchte mit Ihnen gemeinsam Ihre privaten und beruflichen Ideen erfolgreich umsetzen, Ihre Zukunft gestalten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen mit Kompetenz und Verhandlungsgeschick zur Seite stehen.
Die stets verständliche Aufbereitung teils komplexer Sachverhalte und rechtlicher Problemstellungen im ständigen Dialog, eine größtmögliche Kostentransparenz sowie ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verlässlichkeit bilden dabei das Fundament unserer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Vielleicht haben Sie es auch schon einmal erlebt: Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt schildern Sie Ihr Anliegen. Im Anschluss hieran lauschen Sie endlosen Monologen über spezifische Rechtsprobleme, welche mit juristischen Fachbegriffen geradezu übersäht sind. Am Ende des Gespräches sind sie zwar mit Ihrer Konzentration am Ende, aber eben nicht viel schlauer als zuvor. Nicht zuletzt aufgrund der juristischen Ausbildung sowie dem Anliegen, Sie von ihrem besonderen Fachwissen zu überzeugen, haben viele meiner Kollegen Schwierigkeiten damit, eine Sprache zu wählen, die auch für einen Nichtjuristen einigermaßen verständlich ist.
So wie Ihnen fällt es daher vielen Ratsuchenden schwer, die Sinnhaftigkeit der vorgeschlagenen Handlungsstrategien selbst einschätzen und hiernach zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können. Es bleibt Ihnen dann nur, sich darauf zu verlassen, dass der gewählte Anwalt schon wissen wird, was er tut.
Außerdem sind weite Teile der Anwaltschaft nach wie vor davon überzeugt, dass die eigene Kompetenz Ihnen als Mandanten insbesondere durch teures Mobiliar, einem besonders zentralen oder sonst speziellen Kanzleisitz sowie extravaganten Räumlichkeiten demonstriert werden kann, wodurch für die jeweiligen Kollegen teils extrem hohe Fixkosten entstehen, die sich in der Folge auf Ihrer Rechnung wiederfinden.
In meinem Verständnis verpflichtet mich das von Ihnen erteilte Mandat dazu, Ihren Interessen so optimal zu dienen, wie es in meiner Macht steht. Ich sehe mich insofern als Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner, welcher stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Probleme hat und diese mit einem Höchstmaß an Verständnis, Fachwissen und Einfühlungsvermögen gemeinsam mit Ihnen einer möglichst optimalen Lösung zuführt.
Dies bedeutet für mich zu allererst, eine Sprache zu wählen, welche auf juristische Fachbegriffe und ellenlange Schachtelsätze verzichtet, sondern im Gegenteil einfach, kurz, klar und verständlich ist. Außerdem nimmt das Zuhören einen besonderen Schwerpunkt anlässlich aller Gespräche mit Ihnen ein. Zudem werde ich mich stets vergewissern, dass Sie das Besprochene auch wirklich nachvollziehen konnten. Hierzu werde ich Sie immer wieder ermuntern, Fragen zu stellen oder mich aufzufordern, gewisse Sachverhalte erneut zu erläutern.
Als Mandantin oder Mandant sind Sie die-/ derjenige, welche/r letztendlich die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft. Mein Auftrag ist es, Ihnen sämtliche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, welche für Ihre Entscheidung von Bedeutung sein können. Dabei haben Sie einen Anspruch darauf, sämtliche Handlungsalternativen so umfassend und verständlich wie möglich dargestellt und erläutert zu bekommen. Nur dann sind Sie in der Lage die für Sie richtige Handlungsoption zu wählen.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass sich meine Kompetenz durch meine Leistungen und die soeben dargestellte konsequente Ausrichtung an Ihren Bedürfnissen messen lassen muss. Aus diesen Gründen verzichte ich auf sämtliche (kostspielige) Oberflächlichkeiten. Hierdurch ist es mir möglich, meine Tätigkeit ausschließlich an Ihren Interessen zu orientieren und nicht vor allem eine Gebührenmaximierung im Auge zu haben.
Mit diesem Berufsverständnis bin ich für Sie da und freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Interessen.
Mein Anspruch ist es, dass Sie von Anfang an einen möglichst umfassenden und genauen Überblick über die Kosten haben, welche im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falles entstehen können. Nur so können Sie für sich eine seriöse Entscheidung treffen, ob bzw. auf welchem Wege Sie Ihr Anliegen tatsächlich verfolgen möchten.
Für ein erstes Beratungsgespräch fällt für Sie eine Gebühr von maximal 190,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer an. Die Mindestgebühr beträgt unabhängig von der Dauer des Gespräches 40,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Demgegenüber fällt die Höchstgebühr dann an, wenn unser erstes Gespräch länger als 1,5 Stunden andauert. Auch im Übrigen richtet sich die jeweiligen Erstberatungsgebühr nach der Dauer unseres Gesprächs.Sollten Sie sich nach der Erstberatung zu einer weitergehenden Zusammenarbeit entscheiden, wird Ihnen die vorstehend beschriebene Gebühr vollständig auf die im weiteren Verlauf entstehenden Kosten gutgeschrieben.
Soweit es zu einer weiteren Zusammenarbeit zwischen uns kommt, gibt es im Wesentlichen vier verschiedene Modelle, welche zur Sicherstellung einer für beide Seiten angemessenen Vergütung meiner Dienstleistung herangezogen werden können. Die Kosten können entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung, nach tatsächlichem Zeitaufwand oder durch eine zu vereinbarende Pauschalvergütung erhoben und abgerechnet werden.
Bei diesem Vergütungsmodell, welches vor allem in Ihren privaten Angelegenheiten oftmals für beide Seiten am sinnvollsten sein wird, richtet sich die Vergütung der zu bearbeitenden Angelegenheit nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG.
Die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit wird dabei nach dem Wert bestimmt, welchen die Sache, um die gestritten wird, für die Parteien hat (sog. Gegenstands- oder Streitwert).
Geht es zum Beispiel um die Herausgabe eines Fahrzeuges, so wird der Zeitwert des Fahrzeuges als Streitwert angesetzt. Geht es um die Bezahlung oder Rückgabe einer Sache, so wird regelmäßig der Kaufpreis maßgeblich sein.
In manchen Fällen lässt sich nicht ohne weiteres ermitteln, welcher Wert einer Streitigkeit beizumessen ist. Dies z.B. beim Verlangen nach einem ordnungsgemäß erstellten Arbeitszeugnis oder bei der der Kündigung eines Arbeits- oder Mietverhältnisses. Für diese Fälle gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben oder anerkannte Methoden, wie der Streitwert zu ermitteln ist. Die für Ihren Fall entscheidenden Regelungen werde ich Ihnen daher jeweils im Erstberatungsgespräch erläutern. Ist der Streitwert ermittelt, so ist die Höhe desselben natürlich nicht gleichbedeutend mit den Gebühren des Rechtsanwaltes. Vielmehr stellt der Streitwert nur die Bezugsgröße dar, anhand welcher sich die Gebühren ermitteln lassen.
Das Gesetz regelt sodann, welche Gebühren je nach Streitwert und jeweiliger Tätigkeit (z.B. gerichtlich oder außergerichtlich) anfallen. Anhand von Gebührentabellen ist es dann möglich, Ihnen genau darzustellen, welche Kosten für welchen Fall jeweils zu erwarten sind.
In manchen Fällen kann es auch notwendig werden eine individuelle Gebührenvereinbarung zu treffen. Oftmals ist dies der Fall, wenn der Streitwert der Sache gering ist, Sie aber ein gesteigertes ideelles Interesse an der Durchsetzung Ihres Anliegens haben. Beispielsweise befinden Sie sich mit einem Geschäftspartner in einem Streit um eine Sache, welche für Sie persönlich aus gewissen Gründen einen sehr hohen Stellenwert besitzt, wobei der wirtschaftliche Wert der Sache sehr gering ist. Bedarf es dann zur Lösung des Problems umfangreicher Nachforschungen oder ist die Situation aus rechtlicher Sicht schwierig, ist es mir bei einer Abrechnung nach dem Gesetz nicht möglich, kostendeckend zu arbeiten. In einem solchen Fall ist es dann ratsam, eine individuelle Vereinbarung zu treffen, welche den beiderseitigen Interessen im Rahmen unseres Mandatsverhältnisses in angemessener Weise Rechnung trägt. Gegebenenfalls kommt in solchen Fällen auch eine Kombination zwischen gesetzlicher Regelung und vertraglicher Gebührenvereinbarung in BetrachtSo ist es zum Beispiel möglich, für einen gewissen genau abgesprochenen Aufwandsumfang die Vergütung nach dem Gesetz zu vereinbaren und für den Fall der Notwendigkeit darüber hinausgehender Arbeiten, eine individuelle Vereinbarung zu treffen.
Ein solches ist für Sie zum Beispiel dann attraktiv, wenn Sie als Unternehmer nicht lediglich eine einzelne Fragestellung haben, sondern immer wieder kleinere oder größere rechtliche Fragestellungen gelöst haben möchten. Im Rahmen einer Stundenvereinbarung kann ich Ihnen meine Dienste derzeit zu einem Preis von 175,00 €/h zzgl. USt. anbieten.
Dieses Vergütungsmodell kommt immer dann in Betracht, wenn es sich um Problemstellungen handelt, die in dieser oder ähnlicher Form häufiger auftreten und deren Ausgang nicht ?? von Einflüssen abhängig ist, die weder Sie noch ich beeinflussen können. Hierunter falle beispielsweise Sachverhalte, in welchen lediglich die rechtliche Beurteilung fraglich ist.
So z.B. bei der Erstellung bestimmter Gutachten, bei Vertragsprüfungen oder Ähnlichem. Die Höhe der pauschalen Vergütung richtet sich dabei jeweils nach dem konkret zu erwartenden Arbeitsaufwand.
In vielen - vor allem privaten - Fällen wird eine Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG sachgerecht sein. Ungeachtet dessen werden wir auch die Entscheidung hierüber, in jedem Falle erst nach einer umfassenden Erörterung der maßgeblichen Umstände stets gemeinsam treffen.
Aufgrund der wohl endlosen Anzahl an verschieden rechtlichen Fragestellungen ist es an dieser Stelle natürlich nicht möglich, einen umfassenden und abschließenden Überblick über die auf Sie zukommenden Kosten zu geben.
Daher steht die Frage der Kosten meiner Dienstleistungen sowie das Kostenrisiko eines bestimmten Vorgehens insgesamt - neben der Frage der grundsätzlichen rechtlichen Durchsetzbarkeit Ihres Anliegens - stets im Zentrum unseres ersten gemeinsamen Gesprächs.
Auch in Ihrem konkreten jeweiligen Fall kann es jedoch eine Vielzahl an möglichen Geschehensabläufen geben, welche im Vorhinein nicht immer mit Gewissheit vorhergesagt werden können. Eine absolute Gewissheit bezüglich der zu erwartenden Kosten ist daher nicht in jedem Falle herstellbar. Hierauf werde ich Sie im Erstberatungsgespräch jedoch ebenso hinweisen wie auf die genau zu erwartenden Kosten, sofern diese bezifferbar sind. Sollte letzteres nicht der Fall sein, werde ich jedoch stets ein besonderes Augenmerk darauf legen, Ihnen sämtliche für die Kostenfolge maßgeblichen Faktoren sowie die Wahrscheinlichkeit der möglichen Geschehensabläufe so umfassend wie möglich darzustellen. Auch insofern werde ich Sie zudem immer wieder ermuntern, so viele Rückfragen zu stellen, bis Ihnen sämtliche Möglichkeiten klar und verständlich scheinen.